Schlussfolgerung (anumāna, tibetisch: rjes su dpag pa)
(1) Ein Erkenner, der sein Objekt durch Argumentation kennt, (2) eine Schlussfolgerung, die durch einen Syllogismus auf der Grundlage von Beweisen und Argumenten erreicht wird.
(1) Ein Erkenner, der sein Objekt durch Argumentation kennt, (2) eine Schlussfolgerung, die durch einen Syllogismus auf der Grundlage von Beweisen und Argumenten erreicht wird.